BiKuPe e.V. - Hilfe zur Selbsthilfe

Satzung
(Auszug)

§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen BiKuPe e.V. „Verein zur Förderung von Bildung, Kultur und Perspektiven für die ländliche Bevölkerung Südost-Europas e.V.“


§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in München. Der Verein ist in das Vereinsregister München eingetragen.


§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 4 Vereinszweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe und der Entwick-lungszusammenarbeit sowie die Umsetzung mildtätiger Zwecke, besonders in den ländlichen Regi¬onen Südost-Europas,¬ um für die hier lebenden Menschen die Um-set¬zung persönlicher und wirtschaftlicher Perspektiven zu ermöglichen und um den kulturellen Austausch als Beitrag zur Verständigung der Menschen in West- und Südost-Europa zu intensivieren.

Das Vereinsziel soll unter Anderem mit folgenden Projekten durch Mitarbeit von Vereinsmitgliedern vor Ort verwirk¬licht werden:
• Sprachunterricht (deutsch/englisch) vor Ort für Schüler und Erwachsene
• Schüleraustausch
• Planung von Instandsetzung und Neubau von Schulen
• Einrichtung von Kindergärten
• Instandsetzung an Brunnenanlagen
• Unterstützung beim Wiederaufbau von Brücken und Straßen
• Beratung bei der Gründung kleiner selbständiger Unternehmen zur Sicherung der Familieneinkommen
• Finanzhilfe für Familien, deren Einnahmen aus kleinen landwirtschaftlichen Betrieben für den Unterhalt nicht ausreichen
• Ausgleichszahlungen für Ertragseinbußen durch Dürre- und Regenperioden
• Bereitstellung zinsloser Darlehen für obige Zwecke

Sowohl die Initiative, die konzep¬tionelle Planung als auch die Umsetzung der Projekte soll in Zusammenarbeit mit den Betroffenen stattfinden. Jedes Projekt soll die Eigeninitiative der Zielgruppe stärken und die eigenverantwortliche Weiterführung vorbereiten, um eine nachhaltige Wirkung sicherzustellen. Alle Projekte und die Abwicklung der Darlehen werden über separate Projekt-Richtlinien geregelt und kontrolliert (siehe § 10).

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bewohner in ihrer angestammten Umgebung zu halten und zu verhindern, dass sie in die Großstädte ziehen bzw. ihr Auskommen in den angrenzenden Ländern suchen und dadurch entwurzelt werden.
Die geplanten Projekte können einen Beitrag leisten zur Förderung von:

Bildung: Ergänzung des Angebots der bestehenden lokalen Einrichtungen für schu¬lische und berufliche Aus- und Weiterbildung. Aufbau von Kontakten zu Partner¬schulen in West-Europa

Kultur: Erweiterung des Dialogs zwischen den Kulturen, um das Verständ¬nis für die historisch gewachsenen Besonderheiten zu wecken und um über den persön-lichen Aus¬tausch gegen¬sei¬tige Toleranz und Verständigungsbereitschaft zu entwickeln.

Perspektiven: Die Entwicklung eines Bewusstseins für die persönlichen und wirt-schaftlichen Per¬spektiven, die der eigene Lebensraum bietet, soll durch kontinuierlich verfolgte Projekte und Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Infra¬struk¬¬¬tur gestärkt werden.

§ 5 Überkonfessionell / Ungebunden
Der Verein ist konfessionell ungebunden und enthält sich jeglicher Parteipolitik.

... Original-Version siehe Datei-Link